Partizipative

Rekrutierung

Partizipative Rekrutierung

Definition

Die partizipative Rekrutierung ist eine Rekrutierungstechnik, bei der ein Mitarbeiter eines Unternehmens einen Kandidaten aus seinem Netzwerk empfehlen kann, wenn eine Stelle offen ist. Er erhält eine Belohnung, wenn die Einstellung zustande kommt.

Ziel

Wir möchten unsere Rekrutierungsmethoden beschleunigen und diversifizieren. Die partizipative Personalbeschaffung kann sehr schnell auf die Notwendigkeit reagieren, einen neuen Mitarbeiter einzustellen.

Durch diesen Prozess wird der Mitarbeiter zum Botschafter seines Unternehmens und kann seine Arbeit und seine Entwicklung innerhalb des Unternehmens wertschätzen. Auf diesem Weg hat der/die Mitarbeiter/in die Möglichkeit, sein/ihr Netzwerk zu nutzen.

Bedingungen

1. Wer kann Kandidaten vorschlagen?

Jeder Mitarbeiter, der einen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen Gebrüder Zenhäusern AG hat, kann an der partizipativen Rekrutierung teilnehmen und neue Talente vorschlagen.

Es werden keine Unterschiede zwischen den Hierarchiestufen gemacht.

2. Für welche Stellen ist die partizipative Rekrutierung möglich?

Für jede offene Stelle, für die das Unternehmen aktiv einen Mitarbeiter sucht und für die auf unserer Website unter der Rubrik Jobs eine Anzeige geschaltet ist. Praktikanten, Studenten für einen Sommerjob, Mitarbeiter auf Abruf für den Cateringservice und Auszubildende können auf diese Weise nicht eingestellt werden.

Spontanbewerbungen sind ungültig, auch wenn eine Einstellung zustande kommt.

3. Welches neue Talent kann empfohlen werden?

Die vorgeschlagenen neuen Talente müssen über echte Fähigkeiten verfügen, die mit der offenen Stelle in Übereinstimmung sind.

Kandidaten, die sich direkt über unsere Website bewerben, sind nicht Teil einer partizipativen Rekrutierung.

Modalitäten

Der Mitarbeiter, der ein neues Talent empfehlen möchte, muss dessen Unterlagen an die interne E-Mail-Adresse jobtalent@chezzen.ch senden.

Dem Mitarbeiter, der das neue Talent empfohlen hat, winkt eine Prämie von insgesamt CHF 800.-

  1. Wenn das neue Talent eingestellt wird, erhält der Mitarbeiter, der es empfohlen hat, ab dem Ende der Probezeit des neuen Talents eine Prämie von CHF 400.-, sofern die Tätigkeit fortgesetzt wird. Endet die Tätigkeit am Ende der Probezeit, wird keine Prämie gewährt.
  2.  Wenn das neue Talent 1 Jahr nach seinem Eintrittsdatum noch im Dienst ist, erhält der Mitarbeiter, der es empfohlen hat, erneut eine Prämie von 400.-, sofern beide noch im Dienst sind. Wenn bei einem der beiden Mitarbeiter ein Ende der Tätigkeit bekannt ist, wird der zweite Bonus nicht gewährt.

Es handelt sich um einen einmaligen Bonus, der sozialversicherungspflichtig ist und keinen Einfluss hat für die Berechnung des 13. Monatslohnes.